Termine
Sie können mich gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren unter:
- Telefon: 06173 – 62564 Telefonische Erreichbarkeit: Mo. 14.30-15.00 und 19.30; sonst AB
- E-Mail: [email protected]
Falls Sie mich telefonisch nicht erreichen, können Sie auch gerne eine Nachricht auf dem AB hinterlassen.
Ich rufe Sie gerne zurück.
Erste Schritte
In einem ersten Telefonat können Probleme sowie Konflikte mitgeteilt und von meiner Seite mit Vorschlägen über das weitere Vorgehen beantwortet werden. In einem Erstgespräch von 50 Minuten wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Ggf. schließen sich weitere Vorgespräche an, um festzulegen, an welchem zentralen Konflikt gearbeitet werden soll und wie lange die Behandlung wahrscheinlich dauern wird.
Rahmenbedingungen
Die sich anschließende Psychotherapie soll in der Regel wöchentlich durchgeführt werden, möglichst immer am gleichen Wochentag und zur gleichen Uhrzeit. Dies hat sich therapeutisch bewährt, da sich Patient und Therapeut darauf einstellen können und damit eine Kontinuität gewährleistet ist. Es besteht jedoch abweichend davon die Möglichkeit, sich auf die terminlichen Gegebenheiten des Patienten einzustellen, was die Frequenz (wöchentlich, 14-tägig, etc.) oder die Uhrzeit betrifft.
Kontinuität
Eine Therapie ist sehr eng mit einer vertrauensvollen Haltung verbunden. Denn Therapie wirkt zumindest häufig nicht sofort. Vielmehr ist sie ist an eine beständige und kontinuierliche Arbeit über einen gewissen Zeitraum gebunden. Wichtig ist immer, dass eine Vereinbarung über die Rahmenbedingungen ernst genommen und aufrechterhalten wird, soweit nicht andere Gegebenheiten eine Änderung notwendig werden lassen. Psychotherapie ist geknüpft an einen gemeinsamen Arbeitsprozess, der Offenheit und Verbindlichkeit von beiden Seiten erfordert. Daran misst sich auch das Ergebnis!
Kosten
Ich behandele Privatversicherte und Beihilfeberechtigte nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Selbstzahlern erfolgt die Honorierung in persönlicher Absprache. Da ich seit Herbst 2019 nicht mehr Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen bin, entfällt eine Abrechnung für gesetzlich Versicherte.